Auf Antrag können Sie von Zeugnissen Abschriften (Kopien) oder Beglaubigungen bei uns erhalten.
Jahreszeugnisse und Halbjahreszeugnisse
Jahreszeugnisse und Halbjahreszeugnisse werden bei uns nicht als Kopien vorgehalten. Gegen Vorlage Ihres Originalzeugnisses können beglaubigte Kopien erstellt werden.
Abschluss- und Abgangszeugnisse
Von Abschluss- und Abgangszeugnissen können aus unseren Unterlagen beglaubigte Abschriften (Kopien) erstellt werden.
Gegen Vorlage Ihres Originalzeugnisses können auch beglaubigte Kopien erstellt werden.
Verfahren
Nach Eingang der Verwaltungsgebühr werden die Abschriften oder Beglaubigungen zeitnah erstellt. Dazu benötigen wir von Ihnen die folgenden Angaben:
- Ihr vollständiger Name, ggfls. mit abweichenden Geburtsnamen
- Ihr Geburtsdatum
- Den Namen des besuchten Bildungsgang
- Den Zeitraum des besuchten Bildungsgangs
Die Verwaltungsgebühren betragen gemäß Gebührenordnung 2 € für eine Beglaubigung Ihrer vorgelegten Zeugnisse und in der Regel 10 € für beglaubigte Abschriften von Zeugnissen aus unseren Unterlagen.